Brandenburg: B 101/ B 169 Ortsumgehungen Elsterwerda / Plessa

Nach der Linienbestimmung im Juni 2021 beginnt die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen im Januar 2022

Seit 2011 wurde für die Ortsumgehungen B 101 OU Elsterwerda, B169 OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda zunächst ein gemeinsames Raumordnungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis wurde die Landesregierung gebeten eine Kombination aus Ortsumgehung und Hochwasserschutz in dem nachfolgenden Linienbestimmungsverfahren weiter zu verfolgen:

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Quelle: Deges

 

Im Januar 2021 gründete sich eine Bürgerinitiative mit aktuell 260 Mitgliedern „Keine Nordumfahrung Kahla-Plessa B 169“, da die Bürger von Plessa entgegen den Ergebnissen des im Jahr 2011 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens erst im November 2020 erfahren haben, dass die DEGES die Nordumfahrung von Plessa als Linie festgelegt hat. Über 2000 Bürger aus der Region Plessa und Elsterwerda haben sich mit ihrer Unterschrift gegen die Nordumfahrung ausgesprochen.

„Ziel der Bürgerinitiative ist es“, so die Vertreter Silvia Walter und Hans-Jürgen Schröder, „dass laufende Linienbestimmungsverfahren zu stoppen und eine erneute Abwägung der Varianten unter Berücksichtigung des Schutzgutes „Mensch“ zu fordern. Weiterhin geht es der Bürgerinitiative um die Verhinderung der Rodung von 10,6 ha Wald  für die Trassenvariante B.2.1“.

Die DEGES hat nach dem Raumordnungsverfahren die Maßgaben überprüft und in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt die Kombination Umgehungsstraße und Hochwasserschutz der weiteren Planung in dem Linienbestimmungsverfahren zu Grunde gelegt und ihre Auswirkungen insbesondere auf die Anwohnerinnen und Anwohner untersucht.

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Quelle: Deges

 

Für die B 169 OU Elsterwerda ist die Vorzugsvariante C 1 mit weniger Umweltbeeinträchtigungen verbunden als die Variante C 2.

Für den Abschnitt B 101 OU Elsterwerda hat die Variante A 2 die geringsten Umweltbeeinträchtigungen und aus wirtschaftlichen, entwurfs- und sicherheitstechnischen Aspekten der Vorzug zu geben

Für die B 169 OU Plessa gelingt mit der Vorzugsvariante B 2.1 teils eine Bündelung der beiden Verkehrstrassen Schiene / Straße, den Freiraum zu schonen und die angrenzende, bestehende Wohnbebauung zu erhalten.

Im Bereich der Siedlung Waldeslust erhalten die Anlieger zusätzlichen Lärmschutz. Zudem wird im Bereich Plessa ein Hochwasserschutz für die Schwarze Elster erstellt und für die Umgehung zusätzlicher Hochwasserschutz erforderlich. Daher stellt die Nordumgehung die wirtschaftlichste Lösung dar.

Eine Südumfahrung beansprucht hochsensible Gebiete und scheidet somit in der Abwägung aller Belange aus.

Zum Ausgleich der Eingriffe werden entsprechende mit den Naturschutzver-waltungen abgestimmte Maßnahmen der weiteren Planung zu Grunde gelegt.

 

Das Fernstraßenbundesamt hat den Antrag auf Linienbestimmung mit Schreiben vom 18. Juni 2021 bestätigt – siehe Übersichtskarte Linienbestimmung.

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Quelle: Deges

 

In den nächsten Monaten werden nun durch die DEGES die bestehenden Planungen, Kartierungen und Gutachten aktualisiert für die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen als Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

In der Zeit vom 17.01.2022 bis 31.07.2022 werden u.a. Vermessungsarbeiten und Vorarbeiten in den Gemarkungen Elsterwerda, Kahla, Dreska durchgeführt, um die Abstände zu Bahnanlagen festlegen zu können sowie Fragen des Altbergbaus und der Altlasten im Planungsgebiet zu klären.

Im März 2021 informierte die DEGES pandemiebedingt Anwohnerinnen, Anwohner und weitere Interessierte in einer digitalen Informationsveranstaltung zum Vorgehen und den Ergebnissen der Linienbestimmung für die Ortsumgehungen Elsterwerda / Plessa im Zuge der B101/B169. Aktuelle weitere Informationen zum Projekt finden Interessierte auf der Webseite www.deges.de/b101-b169-ortsumgehungen.

Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Christian Heinrich Jaschinski hat sich bereit erklärt, einen „Projektbegleitenden Arbeitskreis B 101/B 169: Ortsumgehungen Elsterwerda/ Plessa“ (PAK) einzurichten, zu organisieren und zu leiten.

Durch den PKA soll für einen größeren Kreis an Vertretern der verschiedenen Institutionen der Region und der Bürgerinitiative eine Möglichkeit geschaffen werden, gleiche Informationen zum Planungsumfang und –fortschritt zu erhalten, die weiteren Planungsschritte zu begleiten  und Konflikte zu erörtern.

Die Einladung des Lanrates für die konstituierende Sitzung des PAK ist pandemiebedingt  für den 6. April 2022 im Bürgerzentrum Herzberg erfolgt.

Im weiteren Planungsverfahren wird die DEGES das Gespräch zudem mit Betroffenen und Interessierten und dem Runden Tisch fortsetzen.

Volker Kock