Niedersachsen: Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP-Entwurf) ist eröffnet

Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP-Entwurf) ist eröffnet. Jetzt besteht für jedermann die Gelegenheit in der Zeit vom 04. Februar 2021 bis zum 19. März 2021, sich zu dem Entwurf des LROP zu äußern.

Ausgehend vom Niedersächsischen Ministerialblatt vom 27.01.2021 Nr. 3, Seite 155-156, und der Veröffentlichung auf der Internetseite des Niedersächsisches Ministerium für Er-nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird das Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt.

Ab dem 04. Februar 2021 werden die Entwurfsunterlagen einen Monat lang beim Ministerium in Hannover sowie bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung in Hildesheim, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg öffentlich ausgelegt und auf der Internetplattform ( www.lrop-online.de) für das Beteiligungsverfahren mit Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bereitgestellt werden. Die Unterlagen sind als pdf-Dateien auch im Internet einsehbar.

Von Beginn der Auslegung bis zum 19. März 2021 besteht die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu dem Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht abzugeben.

Hierfür soll vorzugsweise die dann unter „www.LROP-online.de" bereitstehende Betei-ligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können aber auch elektronisch an die E-Mailadresse „Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Straße 2, 30169 Hannover gerichtet werden.

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (z.B. bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist).

Im Sektor „Mobilität, Verkehr und Logistik" sieht die Landesregierung ebenfalls Bedarf für Änderungen. So müssen verschiedene Vorranggebiete zur Sicherung von Schienenwegen und Straßen entsprechend den aktuellen Festlegungen im Bundesbedarfsplan angepasst werden. Die Festlegungen zum Fahrradverkehr sollen ebenfalls aktualisiert werden.

Nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeit, um die für Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder die Region so wichtige Ortsumgehung einer Realisierung näher zu bringen. Wir unterstützen Sie sehr gern bei der Erarbeitung einer Stellungnahme und in Ihrer weiteren Arbeit.

Ihr Ansprechpartner ist Herr René Kühn, der Landesbeauftragter der GSV e. V. für  Hessen und Niedersachsen