Für Anfang Sommer 2020 ist seitens des Landes Niedersachsen die öffentliche Beteiligung zum Entwurf der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) geplant

Beim LROP handelt es sich um den Raumordnungsplan für das Landesgebiet von Niedersachsen einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres. Mit dem LROP wird die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt, indem Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen festgelegt werden. Das LROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung in Textform und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:500.000 und wird als Verordnung der Landesregierung erlassen.

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (z.B. bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist).

Im Sektor „Mobilität, Verkehr und Logistik" sieht die Landesregierung ebenfalls Bedarf für Änderungen. So sollen einerseits Festlegungen zu Güterverkehrszentren aktualisiert werden. Anderseits müssen verschiedene Vorranggebiete zur Sicherung von Schienenwegen und Straßen den aktuellen Festlegungen im jeweiligen Bundesbedarfsplan angepasst werden. Die Festlegungen zum Fahrradverkehr sollen ebenfalls aktualisiert werden.

Die Planungsabsichten und Beteiligungsmöglichkeiten werden seitens des Landes unter „www.LROP-online.de" veröffentlicht. Damit bestünde die umfassende Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten zu äußern.       

Jeder hat dann die Möglichkeit sich frühzeitig über die geplanten Entwicklungen zu informieren und dazu Einwendungen, Hinweise sowie Anregungen vorzubringen. Dies ist insbesondere für jeden Landkreis, jede Stadt und Gemeinde mit Blick auf die eigenen Ziele bei der Realisierung von Ortsumgehungen und weitere Verkehrsprojekte von besonderer Bedeutung. So können die künftigen Festlegungen im LROP eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung erfahren.