Stellungnahmen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 – Beteiligungsfrist bis zum 26.06.2020 verlängert
Im Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Hessen stellt das Thema Verkehr einen wichtigen Aspekt dar.
Für geplante Verkehrsprojekte, wie Ortumgehungen für Bundesstraßen und Landesstraßen, ist es daher sehr wichtig, im Rahmen der Fortschreibung eine Stellungnahme abzugeben. Alle Planungen in den Regionen, Landkreisen, Städten und Gemeinden haben sich künftig (für die nächsten 10 Jahre) an die Festlegungen des fortgeschriebenen Landesentwicklungsplans zu halten. Bestehende Planungen und vorgesehene Planungen sind entsprechend anzupassen.
Daher ist es sehr wichtig, für die eigene Ortumgehung eine Stellungnahme abzugeben, da es sich hierbei um eine raumbedeutsame Maßnahme für das Land, die Region und den jeweiligen Ort handelt, die im Landesentwicklungsplan festgeschrieben wird.
§4 Abs. 5 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) besagt: "Die Landesregierung stellt den Landesentwicklungsplan einschließlich der Begründung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung nach Abs. 3 und 4 mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung fest."
Im Rahmen dieser Beteiligung haben alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, ihr Anliegen oder ihre Forderungen gegenüber der Landesregierung und dem Landtag vorzubringen und sich entsprechend zu positionieren.
Wenn hierzu Fragen bestehen oder Hilfestellungen gewünscht werden, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir wünschen viel Erfolg.
René Kühn
Landesbeauftragter der GSV e.V. für die Länder Hessen und Niedersachsen